AGB

AGB der Firma PS-Pferdesport, ein Betrieb von Camping, Sport- & Freizeithandel Simek 

1.    Angebote und Vertragsabschlüsse    
1.1  Für unsere Angebote und Vertragsabschlüsse, für alle Leistungen und Nebenleistungen sowie deren 
Abrechnung gelten ausschließlich diese allgemeinen Geschäftsbedingungen. Geschäftsbedingungen des 
Bestellers gelten nur insoweit, als wir sie schriftlich ausdrücklich anerkennen.    
1.2  Auch mündlich erteilte Aufträge sind für den Besteller bindend. Eine Auftragsbestätigung von unserer Seite 
erfolgt in der Regel nur, wenn sie vom Besteller ausdrücklich verlangt wird.    
1.3  Die zum Angebot gehörenden Unterlagen wie Abbildungen, Rechnungen und Gewichtsangaben sind, auch 
wenn sie im Angebot selbst enthalten sind, nur im handelsüblichen und zumutbaren Umfang maßgebend, soweit 
sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Ist „circa“ vereinbart, so haben wir das Recht, im Rahmen 
handelsüblicher Toleranzen bis zu 5 % mehr oder weniger zu liefern.    
1.4  Vom Besteller angeforderte Auswahlsendungen, die nicht innerhalb von sieben Tagen nach Überlassung an 
uns zurückgegeben werden, gelten als vom Besteller fest übernommen, wenn im Lieferungsbegleitschreiben auf 
diese Folge hingewiesen wurde.   
1.5  Die Onlinebestellung in unserem Webshop stellt ein Angebot an uns zum Abschluss eines Kaufvertrages dar. 
Wenn eine solche Bestellung aufgegeben wird, erhält der Besteller eine E-Mail, die den Eingang der Bestellung 
bei uns bestätigt und deren Einzelheiten aufführt (Bestellbestätigung). Diese Bestellbestätigung stellt keine 
Annahme des Angebots dar, sondern soll den Besteller nur darüber informieren, dass die Bestellung bei uns 
eingegangen ist. Ein Kaufvertrag kommt erst zustande, wenn wir das bestellte Produkt an den Besteller 
versenden und den Versand gegenüber dem Besteller mit einer zweiten E-Mail (Versandbestätigung) bestätigen. 
Über Produkte aus ein und derselben Bestellung, die nicht in der Versandbestätigung aufgeführt sind, kommt kein 
Kaufvertrag zustande.    

 

2.    Lieferfristen 
2.1  Fixgeschäfte werden von uns nicht durchgeführt.    
2.2  Geraten wir mit einer Lieferung, für die eine Frist verbindlich vereinbart wurde in Verzug, so ist uns in jedem 
Falle eine Nachfrist von 14 Tagen zu setzen. Ein Schadensersatzanspruch besteht nur, wenn der Besteller 
konkret nachweist, dass und in welcher Höhe ihm ein Schaden entstanden ist. Ein etwa bestehender 
Verzugsschaden ist auf 5 %, für jede volle Woche der Verspätung, jedoch bis zu höchstens 25 % des Preises der 
von der Verzögerung betroffenen Ware begrenzt.    
2.3  Wenn uns Angaben, die für die Ausführung des Auftrags erforderlich sind, vom Besteller nicht rechtzeitig 
mitgeteilt werden oder, wenn der Besteller sonst eine Mitwirkungspflicht versäumt, so erfährt die Lieferzeit eine 
Verlängerung nach Maßgabe des durch solche Fälle eingetretenen Zeitverlustes. Haben wir die kurzfristige 
Verzögerung oder Erschwerung der Lieferung nicht zu vertreten, wie z.B. im Falle höherer Gewalt, 
unverschuldeten Stromausfalls, Streik, Aussperrung sowie bei behördlicher Bewirtschaftung von Material und 
sonstigen Leistungen, so erfährt die Lieferzeit eine angemessene Verlängerung bis zu maximal einem Monat.    
2.4  In Fällen kurzfristiger Verzögerung oder Erschwerung der Lieferung, die in unserer Sphäre liegen, erfährt die 
Lieferzeit eine Verlängerung von bis zu maximal einer Woche.   2.5  Liegt ein Leistungshindernis gemäß den 
Ziffern 2.3 und 2.4 vor, so ist der Besteller darüber zu benachrichtigen    
2.6  Zu Teillieferungen sind wir in zumutbarem Umfang berechtigt.    
2.7  Auf der Webseite befinden sich Hinweise zur Verfügbarkeit unserer Produkte. Wir weisen darauf hin, dass 
sämtliche Angaben zur Verfügbarkeit, Versand oder Zustellung eines Produkts lediglich voraussichtliche Angaben 
und ungefähre Richtwerte sind. Sie stellen keine verbindlichen bzw. garantierten Versand- oder Liefertermine dar. 
Sofern zum Zeitpunkt der Bestellung festgestellt wird, dass bestellte Produkte nicht verfügbar sind, wird der 
Besteller gesondert per E-Mail informiert.    


3.    Gefahrtragung, Kosten des Versandes 
3.1  Die Lieferung erfolgt grundsätzlich ab Lager Bisamberg und auf Gefahr des Bestellers, auch wenn wir den 
Versand selbst durchführen.    
3.2  Der Besteller trägt, falls nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wurde, die Kosten des 
Versandes und der Verpackung.    

4.    Anzeige von Beanstandungen und Gewährleistung    
4.1  Ist dem Besteller die Ware am Bestimmungsort zur Verfügung gestellt, so hat er in jedem Falle alle 
Maßnahmen zur Erhaltung der Ware zu treffen und bis zur endgültigen Klärung einer Beanstandung die Kosten 
hierfür zu tragen.    
4.2  Mängel, Qualitäts- und Quantitätsabweichungen sind uns unverzüglich schriftlich mitzuteilen.  
4.3  Sind unsere Leistungen nicht vertragsgemäß, so ist uns in jedem Falle Gelegenheit zur Nachbesserung 
innerhalb angemessener Frist zu geben. Die Wahl, ob wir die Nachbesserung beim Besteller oder bei uns 
vornehmen, steht uns zu. Wir sind berechtigt, aber nicht verpflichtet, anstelle der Nachbesserung mangelfreie 
Ware zu liefern. Schlägt die Nachbesserung endgültig fehl, so ist dem Besteller das Recht vorbehalten, 
angemessene Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen.    
4.4  Macht ein Verbraucher bei dem Besteller Sachmängelansprüche geltend, so sind wir hierüber unverzüglich 
unter Angabe des behaupteten Mangels, des vom Verbraucher nachgewiesenen Kaufdatums und des Datums 
der Reklamation schriftlich zu unterrichten.    

5.    Haftung    
Bezüglich unerlaubter Handlung, unwesentlicher Vertragspflichten und Nebenpflichten haften wir nur für Vorsatz 
und grobe Fahrlässigkeit. Dies gilt, im Rahmen der im Handelsverkehr üblichen Gewohnheiten und Gebräuche, 
auch für unsere Erfüllungsgehilfen und auch, wenn diese unmittelbar in Anspruch genommen werden sollten. Die 
Haftungsbeschränkung gilt nicht für Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.    

 6.    Zahlungsbedingungen und Aufrechnung 
6.1  Die Rechnung wird zum Tage der Bestellung ausgestellt. Alle Preise verstehen sich inklusive der am Tage 
der Rechnungsstellung gültigen Mehrwertsteuer.    
6.2  Die Bezahlung erfolgt bargeldlos durch Überweisung oder mittels PayPal. Sämtliche Bankgebühren trägt der 
Besteller. Für den Eingang der Zahlung ist allein die Gutschrift bei uns maßgeblich. Bei Zahlungsverzug sind 
Verzugszinsen entsprechend den jeweils geltenden gesetzlichen Vorschriften zu bezahlen. Die Bezahlung durch 
Übersendung von Bargeld ist ausgeschlossen, bei Verlust übernehmen wir keine Haftung.    
6.3  Bei einem Warenbestellwert bis zu brutto € 60,00 wird ein Mindermengenzuschlag von € 6,00 berechnet.    
6.4  Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen. 
Schadensersatzansprüche bleiben vorbehalten.    
6.5  Wir sind berechtigt, nach billigen Ermessen die Preise den seit Vertragsschluss eingetretenen 
Veränderungen, insbesondere erhöhten Löhnen, Materialpreisen, öffentlichen Abgaben, Zöllen, Kosten des 
Transportes einschließlich des Beschaffungstransportes sowie evtl. Devisenschwankungen, anzupassen. Dies 
gilt nicht, soweit die Waren oder Leistungen innerhalb von vier Monaten nach Vertragsschluss geliefert oder 
erbracht werden sollen. 
6.6  Eine Aufrechnung gegen unsere Forderungen ist nur zulässig mit unbestrittenen oder rechtskräftig 
festgestellten Forderungen des Bestellers.    
6.7  Gerät der Besteller in Vermögensverfall, insbesondere wenn die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens 
beantragt wird, so sind wir berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und die Ware unter 
Geltendmachung unseres Aussonderungsrechtes heraus zu verlangen. Unsere Schadensersatzansprüche 
bleiben unberührt.    
6.8  Ein etwaiger Forderungsverkauf seitens PS-Pferdesport muss dem Schuldner weder angezeigt noch 
mitgeteilt werden.    


7.    Eigentumsvorbehalt    
7.1  Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen Lieferungen und Leistungen vor, bis der Besteller alle 
Forderungen einschließlich der Forderungen aus laufender Rechnung sowie aller Nebenspesen wie Zinsen und 
Kosten, die aus der Geschäftsbeziehung entstanden sind oder noch entstehen, erfüllt hat. Bei Annahme von 
Schecks gilt die Zahlung erst mit Einlösung als erfolgt.    
7.2  Der Besteller ist bis zur vollständigen Erfüllung unserer Forderungen nicht berechtigt, Ware an Dritte zu 
verpfänden oder zur Sicherung zu übereignen oder sonst darüber zu verfügen, außer, die Ware wird im regulären 
Geschäftsbetrieb weiterverkauft. Im vollkaufmännischen Verkehr wird bereits mit Vertragsabschluss bis zur 
vollständigen Erfüllung unserer Forderungen der Erlös aus der Weiterveräußerung an uns sicherheitshalber 
abgetreten. Die Abtretung wird hiermit angenommen.    
7.3  Eine Pfändung der Ware durch Dritte hat uns der Besteller unverzüglich anzuzeigen. Der Besteller ist in 
diesem Falle verpflichtet, den Pfändungsgläubiger unverzüglich auf den zu unseren Gunsten bestehenden 
Eigentumsvorbehalt hinzuweisen.    
7.4  Eine Be- bzw. Verarbeitung oder Umbildung der in unserem Eigentum stehenden Ware durch den Besteller 
wird stets für uns vorgenommen, ohne dass für uns hieraus Verbindlichkeiten erwachsen. Bei Verbindung, 
Vermischung oder Verarbeitung mit anderen Waren werden wir Eigentümer oder Miteigentümer der neuen Ware 
im Verhältnis der Rechnungsbeträge unserer Ware zum Wert der anderen Ware im Zeitpunkt des Beginns der 
Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung.    
7.5  Sofern wir nicht unmittelbar Eigentümer oder Miteigentümer der neuen Ware werden sollten, überträgt uns 
der Besteller schon jetzt das entsprechende Eigentum bzw. die entsprechenden Entschädigungsansprüche. Wird 
die von uns gelieferte Ware nach Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung mit anderen Waren verkauft, so 
wird bereits jetzt die Forderung aus dem Verkauf der Ware zu dem Teil an uns abgetreten, der unserem 
Miteigentumsanteil an der Ware entspricht. Der Besteller verpflichtet sich, mit uns in den vorbenannten Fällen 
eine gesonderte Abtretungsvereinbarung abzuschließen.   
7.6  Wir verpflichten uns, uns zustehende Sicherheiten jederzeit insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert 
der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt.    

8.    Datenschutz          
Informationen, die wir im Rahmen einer Bestellung oder eines Angebots erhalten, nutzen wir für die Abwicklung 
von Bestellungen, die Lieferung von Waren sowie die Abwicklung der Zahlung. Wir verwenden diese 
Informationen auch, um mit dem Besteller über Bestellungen und Produkte zu kommunizieren sowie dazu, unsere 
Datensätze zu aktualisieren und die Kundenkonten zu unterhalten sowie zu pflegen.   Weitere Informationen 
befinden sich in der Datenschutzerklärung auf unserer Internetseite.  

9.    Erfüllungsort, Gerichtsstand, anzuwendendes Recht    
9.1  Erfüllungsort für die Lieferung und für die Bezahlung unserer Forderungen ist Korneuburg.    
9.2  Gerichtsstand im Korneuburg. Im Falle, dass der Vertragspartner nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz 
oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus Österreich verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im 
Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird Korneuburg als Gerichtsstand vereinbart.    
9.3  Es gilt in jedem Falle ausschließlich österreichisches Recht. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen 
über Verträge über den internationalen Warenkauf kommt nicht zur Anwendung.