AGB der Firma PS-Pferdesport, ein Betrieb von Camping, Sport- & Freizeithandel Simek
1. Angebote und Vertragsabschlüsse
1.1 Für unsere Angebote und Vertragsabschlüsse, für alle Leistungen und Nebenleistungen sowie deren
Abrechnung gelten ausschließlich diese allgemeinen Geschäftsbedingungen. Geschäftsbedingungen des
Bestellers gelten nur insoweit, als wir sie schriftlich ausdrücklich anerkennen.
1.2 Auch mündlich erteilte Aufträge sind für den Besteller bindend. Eine Auftragsbestätigung von unserer Seite
erfolgt in der Regel nur, wenn sie vom Besteller ausdrücklich verlangt wird.
1.3 Die zum Angebot gehörenden Unterlagen wie Abbildungen, Rechnungen und Gewichtsangaben sind, auch
wenn sie im Angebot selbst enthalten sind, nur im handelsüblichen und zumutbaren Umfang maßgebend, soweit
sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Ist „circa“ vereinbart, so haben wir das Recht, im Rahmen
handelsüblicher Toleranzen bis zu 5 % mehr oder weniger zu liefern.
1.4 Vom Besteller angeforderte Auswahlsendungen, die nicht innerhalb von sieben Tagen nach Überlassung an
uns zurückgegeben werden, gelten als vom Besteller fest übernommen, wenn im Lieferungsbegleitschreiben auf
diese Folge hingewiesen wurde.
1.5 Die Onlinebestellung in unserem Webshop stellt ein Angebot an uns zum Abschluss eines Kaufvertrages dar.
Wenn eine solche Bestellung aufgegeben wird, erhält der Besteller eine E-Mail, die den Eingang der Bestellung
bei uns bestätigt und deren Einzelheiten aufführt (Bestellbestätigung). Diese Bestellbestätigung stellt keine
Annahme des Angebots dar, sondern soll den Besteller nur darüber informieren, dass die Bestellung bei uns
eingegangen ist. Ein Kaufvertrag kommt erst zustande, wenn wir das bestellte Produkt an den Besteller
versenden und den Versand gegenüber dem Besteller mit einer zweiten E-Mail (Versandbestätigung) bestätigen.
Über Produkte aus ein und derselben Bestellung, die nicht in der Versandbestätigung aufgeführt sind, kommt kein
Kaufvertrag zustande.
2. Lieferfristen
2.1 Fixgeschäfte werden von uns nicht durchgeführt.
2.2 Geraten wir mit einer Lieferung, für die eine Frist verbindlich vereinbart wurde in Verzug, so ist uns in jedem
Falle eine Nachfrist von 14 Tagen zu setzen. Ein Schadensersatzanspruch besteht nur, wenn der Besteller
konkret nachweist, dass und in welcher Höhe ihm ein Schaden entstanden ist. Ein etwa bestehender
Verzugsschaden ist auf 5 %, für jede volle Woche der Verspätung, jedoch bis zu höchstens 25 % des Preises der
von der Verzögerung betroffenen Ware begrenzt.
2.3 Wenn uns Angaben, die für die Ausführung des Auftrags erforderlich sind, vom Besteller nicht rechtzeitig
mitgeteilt werden oder, wenn der Besteller sonst eine Mitwirkungspflicht versäumt, so erfährt die Lieferzeit eine
Verlängerung nach Maßgabe des durch solche Fälle eingetretenen Zeitverlustes. Haben wir die kurzfristige
Verzögerung oder Erschwerung der Lieferung nicht zu vertreten, wie z.B. im Falle höherer Gewalt,
unverschuldeten Stromausfalls, Streik, Aussperrung sowie bei behördlicher Bewirtschaftung von Material und
sonstigen Leistungen, so erfährt die Lieferzeit eine angemessene Verlängerung bis zu maximal einem Monat.
2.4 In Fällen kurzfristiger Verzögerung oder Erschwerung der Lieferung, die in unserer Sphäre liegen, erfährt die
Lieferzeit eine Verlängerung von bis zu maximal einer Woche. 2.5 Liegt ein Leistungshindernis gemäß den
Ziffern 2.3 und 2.4 vor, so ist der Besteller darüber zu benachrichtigen
2.6 Zu Teillieferungen sind wir in zumutbarem Umfang berechtigt.
2.7 Auf der Webseite befinden sich Hinweise zur Verfügbarkeit unserer Produkte. Wir weisen darauf hin, dass
sämtliche Angaben zur Verfügbarkeit, Versand oder Zustellung eines Produkts lediglich voraussichtliche Angaben
und ungefähre Richtwerte sind. Sie stellen keine verbindlichen bzw. garantierten Versand- oder Liefertermine dar.
Sofern zum Zeitpunkt der Bestellung festgestellt wird, dass bestellte Produkte nicht verfügbar sind, wird der
Besteller gesondert per E-Mail informiert.
3. Gefahrtragung, Kosten des Versandes
3.1 Die Lieferung erfolgt grundsätzlich ab Lager Bisamberg und auf Gefahr des Bestellers, auch wenn wir den
Versand selbst durchführen.
3.2 Der Besteller trägt, falls nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wurde, die Kosten des
Versandes und der Verpackung.
4. Anzeige von Beanstandungen und Gewährleistung
4.1 Ist dem Besteller die Ware am Bestimmungsort zur Verfügung gestellt, so hat er in jedem Falle alle
Maßnahmen zur Erhaltung der Ware zu treffen und bis zur endgültigen Klärung einer Beanstandung die Kosten
hierfür zu tragen.
4.2 Mängel, Qualitäts- und Quantitätsabweichungen sind uns unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
4.3 Sind unsere Leistungen nicht vertragsgemäß, so ist uns in jedem Falle Gelegenheit zur Nachbesserung
innerhalb angemessener Frist zu geben. Die Wahl, ob wir die Nachbesserung beim Besteller oder bei uns
vornehmen, steht uns zu. Wir sind berechtigt, aber nicht verpflichtet, anstelle der Nachbesserung mangelfreie
Ware zu liefern. Schlägt die Nachbesserung endgültig fehl, so ist dem Besteller das Recht vorbehalten,
angemessene Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen.
4.4 Macht ein Verbraucher bei dem Besteller Sachmängelansprüche geltend, so sind wir hierüber unverzüglich
unter Angabe des behaupteten Mangels, des vom Verbraucher nachgewiesenen Kaufdatums und des Datums
der Reklamation schriftlich zu unterrichten.
5. Haftung
Bezüglich unerlaubter Handlung, unwesentlicher Vertragspflichten und Nebenpflichten haften wir nur für Vorsatz
und grobe Fahrlässigkeit. Dies gilt, im Rahmen der im Handelsverkehr üblichen Gewohnheiten und Gebräuche,
auch für unsere Erfüllungsgehilfen und auch, wenn diese unmittelbar in Anspruch genommen werden sollten. Die
Haftungsbeschränkung gilt nicht für Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
6. Zahlungsbedingungen und Aufrechnung
6.1 Die Rechnung wird zum Tage der Bestellung ausgestellt. Alle Preise verstehen sich inklusive der am Tage
der Rechnungsstellung gültigen Mehrwertsteuer.
6.2 Die Bezahlung erfolgt bargeldlos durch Überweisung oder mittels PayPal. Sämtliche Bankgebühren trägt der
Besteller. Für den Eingang der Zahlung ist allein die Gutschrift bei uns maßgeblich. Bei Zahlungsverzug sind
Verzugszinsen entsprechend den jeweils geltenden gesetzlichen Vorschriften zu bezahlen. Die Bezahlung durch
Übersendung von Bargeld ist ausgeschlossen, bei Verlust übernehmen wir keine Haftung.
6.3 Bei einem Warenbestellwert bis zu brutto € 60,00 wird ein Mindermengenzuschlag von € 6,00 berechnet.
6.4 Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen.
Schadensersatzansprüche bleiben vorbehalten.
6.5 Wir sind berechtigt, nach billigen Ermessen die Preise den seit Vertragsschluss eingetretenen
Veränderungen, insbesondere erhöhten Löhnen, Materialpreisen, öffentlichen Abgaben, Zöllen, Kosten des
Transportes einschließlich des Beschaffungstransportes sowie evtl. Devisenschwankungen, anzupassen. Dies
gilt nicht, soweit die Waren oder Leistungen innerhalb von vier Monaten nach Vertragsschluss geliefert oder
erbracht werden sollen.
6.6 Eine Aufrechnung gegen unsere Forderungen ist nur zulässig mit unbestrittenen oder rechtskräftig
festgestellten Forderungen des Bestellers.
6.7 Gerät der Besteller in Vermögensverfall, insbesondere wenn die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens
beantragt wird, so sind wir berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und die Ware unter
Geltendmachung unseres Aussonderungsrechtes heraus zu verlangen. Unsere Schadensersatzansprüche
bleiben unberührt.
6.8 Ein etwaiger Forderungsverkauf seitens PS-Pferdesport muss dem Schuldner weder angezeigt noch
mitgeteilt werden.
7. Eigentumsvorbehalt
7.1 Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen Lieferungen und Leistungen vor, bis der Besteller alle
Forderungen einschließlich der Forderungen aus laufender Rechnung sowie aller Nebenspesen wie Zinsen und
Kosten, die aus der Geschäftsbeziehung entstanden sind oder noch entstehen, erfüllt hat. Bei Annahme von
Schecks gilt die Zahlung erst mit Einlösung als erfolgt.
7.2 Der Besteller ist bis zur vollständigen Erfüllung unserer Forderungen nicht berechtigt, Ware an Dritte zu
verpfänden oder zur Sicherung zu übereignen oder sonst darüber zu verfügen, außer, die Ware wird im regulären
Geschäftsbetrieb weiterverkauft. Im vollkaufmännischen Verkehr wird bereits mit Vertragsabschluss bis zur
vollständigen Erfüllung unserer Forderungen der Erlös aus der Weiterveräußerung an uns sicherheitshalber
abgetreten. Die Abtretung wird hiermit angenommen.
7.3 Eine Pfändung der Ware durch Dritte hat uns der Besteller unverzüglich anzuzeigen. Der Besteller ist in
diesem Falle verpflichtet, den Pfändungsgläubiger unverzüglich auf den zu unseren Gunsten bestehenden
Eigentumsvorbehalt hinzuweisen.
7.4 Eine Be- bzw. Verarbeitung oder Umbildung der in unserem Eigentum stehenden Ware durch den Besteller
wird stets für uns vorgenommen, ohne dass für uns hieraus Verbindlichkeiten erwachsen. Bei Verbindung,
Vermischung oder Verarbeitung mit anderen Waren werden wir Eigentümer oder Miteigentümer der neuen Ware
im Verhältnis der Rechnungsbeträge unserer Ware zum Wert der anderen Ware im Zeitpunkt des Beginns der
Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung.
7.5 Sofern wir nicht unmittelbar Eigentümer oder Miteigentümer der neuen Ware werden sollten, überträgt uns
der Besteller schon jetzt das entsprechende Eigentum bzw. die entsprechenden Entschädigungsansprüche. Wird
die von uns gelieferte Ware nach Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung mit anderen Waren verkauft, so
wird bereits jetzt die Forderung aus dem Verkauf der Ware zu dem Teil an uns abgetreten, der unserem
Miteigentumsanteil an der Ware entspricht. Der Besteller verpflichtet sich, mit uns in den vorbenannten Fällen
eine gesonderte Abtretungsvereinbarung abzuschließen.
7.6 Wir verpflichten uns, uns zustehende Sicherheiten jederzeit insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert
der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt.
8. Datenschutz
Informationen, die wir im Rahmen einer Bestellung oder eines Angebots erhalten, nutzen wir für die Abwicklung
von Bestellungen, die Lieferung von Waren sowie die Abwicklung der Zahlung. Wir verwenden diese
Informationen auch, um mit dem Besteller über Bestellungen und Produkte zu kommunizieren sowie dazu, unsere
Datensätze zu aktualisieren und die Kundenkonten zu unterhalten sowie zu pflegen. Weitere Informationen
befinden sich in der Datenschutzerklärung auf unserer Internetseite.
9. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anzuwendendes Recht
9.1 Erfüllungsort für die Lieferung und für die Bezahlung unserer Forderungen ist Korneuburg.
9.2 Gerichtsstand im Korneuburg. Im Falle, dass der Vertragspartner nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz
oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus Österreich verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im
Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird Korneuburg als Gerichtsstand vereinbart.
9.3 Es gilt in jedem Falle ausschließlich österreichisches Recht. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen
über Verträge über den internationalen Warenkauf kommt nicht zur Anwendung.